Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSGEGENSTAND
1.1 Die Asservato GmbH, Unter den Linden 26-30, 10117 Berlin („Asservato“), bietet an verschiedenen Standorten Wertschließfächer an, welche über die Asservato-App oder die Webseite asservato.de angemietet werden können. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle über die Asservato-App oder die Webseite asservato.de zwischen Asservato und Ihnen als Kunde („Mieter“ oder „Sie“) geschlossenen Mietverträge.
1.2 Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung.
2. REGISTRIERUNG UND VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Um ein Wertschließfach bei Asservato anzumieten, muss der Mieter sich zunächst über die Asservato-App oder auf der Webseite asservato.de unter Angabe seiner E-Mail-Adresse und eines von ihm gewählten Passworts sowie anschließender Bestätigung seiner E-Mail-Adresse über den ihm per E-Mail zugesandten Link registrieren. Die Registrierung ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht registrieren.
2.2 Nach Registrierung kann der Mieter über die Asservato-App oder die Webseite asservato.de ein Wertschließfach nach Standort und Größe auswählen. Nach Eingabe seiner Rechnungsdaten (insbesondere Name und Adresse), Auswahl der Zahlungsart und Eingabe der Zahlungsdaten erhält der Mieter eine Zusammenfassung seiner Bestellung. Über den Button „kostenpflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Abschluss des Mietvertrags über das in der Zusammenfassung angegebene Wertschließfach ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Mieter die Daten jederzeit ändern und einsehen.
2.3 Asservato schickt dem Mieter unverzüglich eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Mieters nochmals aufgeführt wird und die der Mieter über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Diese E-Mail enthält auch die Annahmeerklärung von Asservato unter der Bedingung, dass der Mieter sich wie nachfolgend unter Ziffer 2.4 beschrieben identifiziert. Der Mietvertrag kommt unter der Bedingung zustande, dass der Mieter das unter Ziffer 2.4 beschriebene Identifizierungsverfahren innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Annahmeerklärung durchführt.
2.4 Aus Versicherungsgründen und zu eigenen Sicherheit des Mieters bietet Asservato die Vermietung der Wertschließfächer ausschließlich auf der Basis „Know your Customer“ an. Dies bedeutet, dass der Mieter sich vor Anmietung eines Wertschließfaches identifizieren muss. Hierzu steht dem Mieter das PostIdent-Verfahren der Deutschen Post AG zur Verfügung. Der Mieter wird von der Asservato App oder der Webseite asservato.de direkt auf das PostIdent Portal der Deutschen Post AG weitergeleitet.
2.5 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird von Asservato gespeichert und ist für den Kunden jederzeit abrufbar und speicherbar über die Asservato-App.
2.6 Der Mieter versichert, dass alle von ihm bei der Bestellung bzw. Registrierung getätigten Angaben (insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind Asservato unverzüglich über die Asservato-App mitzuteilen.
3 WIDERRUFSRECHT
Sofern der Mieter Verbraucher ist, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürlich Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Asservato GmbH, Unter den Linden 26-30, 10117 Berlin, Telefonnummer: 030 652 124 016, E-Mail: support@asservato.de, Fax: 030 652 124 015) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen Des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt vorzeitig, insbesondere bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
— Ende der Widerrufsbelehrung–
MUSTERWIDERRUFSFORMULAR
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Asservato GmbH, Unter den Linden 26-30, 10117 Berlin, (Telefonnummer: 030 652 124 016, E-Mail: support@asservato.de)
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen
4. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
4.1 Der Vertrag auf Anmietung eines Wertschließfachs wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.. Eine ordentliche Kündigung durch den Mieter ist jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich. Die Kündigung kann über die Asservato-App oder per E-Mail an support@asservato.de erfolgen.
4.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Asservato kann insbesondere den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter mit der Zahlung des fälligen Mietzinses in Verzug gerät und eine dem Mieter nach Eintritt des Verzugs zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist zur Zahlung verstrichen ist oder nach erfolgloser Abmahnung. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Mieter gegen seine Verpflichtungen aus Ziffer 8.2 verstößt.
5. MIETZINS, ABRECHNUNG, FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG
5.1 Die Zahlung des ersten Mietzinses wird mit der Benachrichtigung des Mieters über das erfolgreich durchgeführte Authentifizierungsverfahren fällig. Alle weiteren Mietzinszahlungen sind jeweils zum 15. eines Monats fällig. Asservato übersendet dem Mieter jeweils elektronische Rechnungen über die erfolgten Zahlungen. Die Zahlungen erfolgen in Form der durch den Mieter angegebenen gewünschten Zahlungsmethode. Der Mieter stimmt der elektronischen Rechnungsübermittlung zu. Der Mieter kann die gespeicherte Zahlungsmethode jederzeit ändern. Die gesetzliche Frist für die Vorabinformation (Pre-Notification) im SEPA-Lastschriftverfahren für SEPA CORE Direct Debit bzw. SEPA COR1 Direct Debit beträgt 14 Kalendertage. Asservato behält sich vor, die Frist auf einen Kalendertag zu verkürzen. Die Vorabinformation erfolgt durch die Bestellbestätigung. Eine erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Vertragsverlängerungen.
5.2 Der Mieter ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen von Asservato aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
6. ZUGANG DES MIETERS ZUM WERTSCHLIESSFACH
6.1 Die Wertschließfachanlage besteht aus einem Tresorraum und mehreren daran angedockten Ausgabeterminals („Terminal“), in welche das jeweilige Wertschließfach des Mieters auf dessen Anforderung durch nachfolgend beschriebene Authentifizierung verbracht wird. Die Terminals befinden sich in den jeweiligen Kundenkabinen der Geschäftsräume von Asservato.
6.2 Zum Geschäftsraum von Asservato erhält der Mieter während der Öffnungszeiten erstmals Zugang mittels Nutzung seiner ihm per Post übersendeten Kundenkarte (auch: Chipkarte).
6.3 Zugang zu den Kundenkabinen, in denen sich die Terminals befinden, erhält der Mieter mit seiner Chipkarte.
6.4 Die Ausgabe des Wertschließfachs des Mieters über das Terminal erfolgt nach Einlesen der Chipkarte des Mieters, Eingabe seiner PIN und der Nutzung seines Fingerabdrucks. Seine PIN wählt der Mieter bei der ersten Benutzung über das Eingabefeld des Terminals. Der Mieter kann seine PIN jederzeit über die Asservato-App ändern.
6.5 Bei der ersten Authentifizierung am Terminal muss der Mieter außerdem seinen Fingerabdruck als weiteres Sicherheitsmerkmal registrieren. Der Fingerabdruck wird ausschließlich lokal auf der Chipkarte des Mieters in verschlüsselter Form, für Dritte nicht auslesbar (keine Bilddatei) gespeichert.
6.6 Der Mieter kann das über das Terminal ausgegebene Wertschließfach mittels seines Wertschließfachschlüssels öffnen und schließen. Den Wertschließfachschlüssel erhält der Mieter in zweifacher Ausfertigung bei der ersten Ausgabe des Wertschließfachs.
7. UMGANG MIT ZUGANGSDATEN/CHIPKARTE/SCHLÜSSEL
7.1 Wertschließfachschlüssel und Chipkarte sind sorgfältig aufzubewahren. Sie sind bei Vertragsende nach Leerung des Wertschließfachs durch Abgabe am Serviceschalter von Asservato zurückzugeben.
7.2 Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner PIN erhält. Die PIN darf insbesondere nicht auf seiner Chipkarte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser oder dem Wertschließfachschlüssel aufbewahrt werden. Asservato empfiehlt bei der PIN, keine Zahlen- oder Zahlenreihenkombination zu verwenden, die sich auf Geburtsdaten, Telefonnummern, Postleitzahlen u.ä. von nahestehenden Personen bezieht. Ebenso wird von einer einfachen Zahlen- oder Ziffernfolge abgeraten. Sollte eine andere Person als der Mieter unberechtigt Kenntnis von der PIN erlangt haben oder der Verdacht einer derartigen Kenntnisnahme besteht, ist der Mieter verpflichtet, seine PIN unverzüglich über die Asservato-App zu ändern.
7.3 Wird der Verlust oder der Diebstahl der Wertschließfachschlüssel oder der Chipkarte festgestellt, hat der Mieter Asservato über die Asservato-App oder per E-Mail an support@asservato.de unter Angabe seiner Kundennummer, unverzüglich zu unterrichten (Verlustanzeige).
7.4 Bei einer Verlustanzeige wird das Wertschließfach des Mieters von Asservato aus Sicherheitsgründen zunächst gesperrt.
7.5 Aus Sicherheitsgründen besitzen weder Asservato noch ein Dritter neben dem Mieter einen weiteren Wertschließfachschlüssel, sodass im Fall des Verlustes eines Schlüssels Asservato im Beisein und durch Überwachung einer Sicherheitsfirma die Öffnung des Schließfachs, den Austausch des Schlosses und die Anfertigung neuer Schlüssel veranlasst. Bei schuldhaftem Verlust des Wertschließfachschlüssels wird ein Pauschalbetrag in Höhe von EUR 200 dem Mieter für die Öffnung des Wertschließfachs, den Austausch des Schlosses und die neuen Schlüssel in Rechnung gestellt, was den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Dem Mieter ist es ausdrücklich gestattet, den Nachweis anzutreten, dass Asservato gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als der Pauschalbetrag ausweist.
7.6 Bei einer Verlustanzeige der Chipkarte oder des Wertschließfachschlüssels erhält der Mieter eine Nachricht, sobald er am Service-Schalter von Asservato eine neue Chipkarte oder einen neuen Wertschließfachschlüssel unter Vorlage einer in der App oder auf der Webseite von Asservato generierten TAN und des Personalausweises oder Reisepasses abholen kann.
7.7 Asservato haftet nicht für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Verlustanzeige oder Verdachtsmeldung entstanden sind, soweit diese auf eine vom Mieter verschuldete Unterlassung der sofortigen Anzeige gemäß Ziffer 7.3 oder der sofortigen Änderung der PIN nach Ziffer 7.2 zurückzuführen sind.
8. VERANTWORTLICHKEIT DES MIETERS FÜR EINGEBRACHTE GEGENSTÄNDE
8.1 Asservato nimmt vom Inhalt des Wertschließfachs keine Kenntnis. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass der Schrankfachinhalt nicht durch in den eingebrachten Gegenständen selbst begründete Ursachen – wie z. B. durch Feuchtigkeit, Rost oder Motten – beschädigt wird.
8.2 Der Mieter darf das Schrankfach nicht zur Aufbewahrung von gefährlichen – insbesondere feuergefährlichen – Sachen benutzen. Gefährliche Sachen sind Stoffe und Gegenstände, von denen bei Unfällen oder unsachgemäßer Behandlung während der Lagerung Gefahren für Menschen, Tiere, Sachen oder die Umwelt ausgehen können. Darüber hinaus ist die Einlagerung von Gegenständen verboten, wenn und soweit das Gesetz den Besitz, den Gebrauch oder die Verwahrung solcher Gegenstände verbietet (z.B. Waffengesetz, Betäubungsmittelgesetz, Atomgesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz).
8.3 Bei begründetem Verdacht eines Verstoßes gegen das vorstehende Verbot behält sich Asservato zur eigenen Sicherheit sowie zum Schutz der eingebrachten Sachen anderer Mieter vor, jederzeit vom Mieter Einsicht in den Wertschließfachinhalt zu verlangen, um sich von der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften sowie der oben genannten Gesetze überzeugen zu können. Der Mieter ist in diesem Falle verpflichtet, dem Verlangen von Asservato nachzukommen.
9. RÄUMUNG DES WERTSCHLIESSFACH
Der Mieter ist verpflichtet, bei Vertragsende das Wertschließfach unverzüglich zu räumen, indem er die eingebrachten Gegenstände vollständig aus dem Wertschließ-fach entfernt, danach das Wertschließfach unverschlossen lässt und die beiden ihm ausgehändigten sowie sämtliche etwaige zusätzlich auf seine Kosten angefertigten Schließfachschlüssel beim Sicherheits-/Empfangspersonal abgibt.
Räumt der Mieter das Wertschließfach nicht unverzüglich nach Vertragsende oder gibt er nicht sämtliche vorhandenen Schließfachschlüssel beim Sicherheits-/Empfangspersonal ab, wird Asservato sich zunächst für den Zeitraum von einem Jahr im Interesse des Erhalts der eingebrachten Gegenstände bemühen, mit dem Mieter in Kontakt zu treten, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Nach Ablauf des Jahres ist Asservato gehalten, den Räumungsanspruch gerichtlich geltend zu machen. Die Kosten für die gerichtliche Geltendmachung sowie für das Öffnen und Ersetzen der Schlösser hat der Mieter zu tragen. Der Mieter bleibt bis zur vollständigen Räumung des Wertschließfachs zur Entrichtung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet, da Asservato für diesen Zeitraum eine anderweitige Vermietung des nicht geräumten Wertschließfachs möglich ist.
10. ABLEBEN DES MIETERS
10.1 Stirbt der Mieter, so haben sich die Erben durch einen Erbschein oder durch ein Europäisches Nachlasszeugnis, der Testamentsvollstrecker durch ein Testamentsvollstreckerzeugnis auszuweisen. Asservato kann auf diese Vorlagen verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift vom Testament oder Erbvertrag des Mieters sowie die Niederschrift über die zugehörige Eröffnungshandlung vorgelegt wird. In unklaren Fällen kann Asservato die Vorlage eines Erbscheins bzw. Testamentsvollstreckerzeugnisses auch weiterhin verlangen. Asservato darf mit befreiender Wirkung den Erben zum Schrankfach zulassen, der in den vorbenannten Fällen zum Erben oder Testamentsvollstrecker berufen ist. Von mehreren Erben ist jeder allein zutrittsberechtigt. Die Erben können durch gemeinsame schriftliche Erklärung gegenüber Asservato einen Dritten bevollmächtigen.
10.2 Bleibt der Erbe Asservato trotzdem unbekannt, wird Asservato beim Nachlassgericht anfragen, ob dort ein Erbe bekannt ist oder in näherer Zeit Aufklärung erwartet wird. Bleibt der Erbe weiter unbekannt und ist ein Nachlasspfleger von Amts wegen oder auf Antrag von Asservato bestellt, wird Asservato nach erfolgreicher öffentlicher Zustellung der Kündigung des Mietverhältnisses einen Räumungstitel erwirken und sich im Wege des Pfandverkauf nach den Vorschriften der § 1235 f. i.V.m. 1257 aus dem Pfandverkauf befriedigen.
11. HAFTUNG
11.1 Für eine Haftung von Asservato auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
11.2 Asservato haftet, sofern Asservato Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Asservato nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.
11.3 Sofern Asservato gemäß Absatz 1 für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise gerechnet werden musste.
11.4 Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten weder, wenn Asservato eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat, noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit noch für gesetzliche Ansprüche.
11.5 Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich Asservato zur Vertragserfüllung bedient.
12. VERSICHERUNG
Jedes Wertschließfach ist mit 30.000 Euro grundversichert. Die Versicherungssumme kann vom Mieter über die Asservato App oder per E-Mail an support@asservato.de jederzeit auf Anfrage nach oben angepasst werden. Eine Erhöhung ist in fünf Schritten möglich. 50.000 Euro; 100.000 Euro; 250.000 Euro; 500.000 Euro; 1.000.000 Euro. Die Gebühr der Zusatzversicherung beträgt 0,96‰ (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer) der zusätzlich zu versichernden Summe pro Jahr. Ein Beispiel für eine Zusatzversicherung in Höhe von 250.000 Euro ergibst sich aus folgender exemplarischer Rechnung.
Rechnung: 250.000-30.000 = 220.000 Euro zu versichernder Mehrbetrag.
Daraus ergibt sich eine zusätzliche Gebühr von 220.000 * 0,96‰ = 211,20 Euro pro Jahr.
Diese Gebühr wird zu je 1/12 auf die monatliche Gebühr für das Schließfach addiert. Die Zusatzversicherung ist mit einer Frist von 14 Tagen zu jedem Monat kündbar.
Diese sogenannte Tresorinhaltsversicherung umfasst Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Einbruchdiebstahl, Raub und Leitungswasser. Dem Mieter bleibt es überlassen, das darüber hinausgehende Risiko durch eine Versicherung zu decken, deren Abschluss zu vermitteln der Vermieter im Stande ist. Der Vermieter ist berechtigt die Versicherungshöchstsumme anzupassen, wenn es ihm nicht möglich ist, seinerseits ausreichenden Versicherungsschutz zu erhalten. Er wird eine solche Anpassung schriftlich mitteilen. Dem Mieter ist bekannt, dass sich der Vermieter gegen die genannten Risiken seinerseits versichert. Leistet die Versicherung des Vermieters nicht, obwohl der Vermieter seine Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag rechtzeitig erfüllt hat, so wird der Vermieter von der Leistung freigestellt. Er ist im Gegenzug verpflichtet, etwaige Ansprüche gegen die Versicherung an den Mieter abzutreten oder, falls dies nicht möglich ist, auf Rechnung des Mieters geltend zu machen. Der Mieter ist verpflichtet, die verwahrten Sachen sofort nach Entnahme aus dem Schließfach auf entstandene Schäden, Verluste usw. zu überprüfen und diese dem Vermieter vor Verlassen der Räume anzuzeigen.
13. ÄNDERUNGEN DER AGB
13.1 Diese AGB können bei Vorliegen eines berechtigten Interesses von Asservato jederzeit geändert bzw. angepasst werden. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor im Falle einer Änderung der Gesetzeslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Marktgegebenheiten oder der Unternehmensstruktur, um an neue technische Entwicklungen anzupassen, um Regelungslücken zu schließen oder die Leistungsinhalte von Asservato zu erweitern.
13.2 Über AGB-Änderungen wird Asservato vorab über die Asservato-App oder per E-Mail ausdrücklich informieren. Sofern der Mieter der Änderung der AGB innerhalb von einem Monat ab Zugang der Änderungsankündigung in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerspricht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Für diesen Fall ist Asservato berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Bis zur Vertragsbeendigung gelten die ursprünglichen AGB fort.
13.3 Die AGB gelten in der geänderten Fassung als vereinbart, wenn der Mieter nicht innerhalb der vorgenannten Frist widerspricht oder kündigt. Asservato weist den Mieter mit der Änderungsmitteilung auf die Frist und das Widerspruchsrecht gesondert hin.
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
14.1 Der Mietvertrag einschließlich dieser AGB unterliegt in Anwendung und Auslegung dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher mit Wohnsitz in der EU finden zusätzlich die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts des Mitgliedstaats Anwendung, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, sofern diese vorteilhafter für den Verbraucher sind als die Bestimmungen des deutschen Rechts.
14.2 Sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag einschließlich dieser AGB. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
14.3 Asservato ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser AGB tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt.